Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und Isabel Caron (die singende Traurednerin) ist die Ausarbeitung und Gestaltung der freien Trauzeremonie beziehungsweise die musikalische Begleitung.
Gewährleistung
Isabel Caron (die singende Traurednerin) verwendet die Informationen des Auftraggebers sowie befragten Freunden und Familienmitgliedern des Auftraggebers zur Gestaltung der Traurede. Diese sowie die persönlichen Wünsche des Auftraggebers werden nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt. Es gilt die künstlerische Freiheit. Die Art der Durchführung oder eventuelles Missfallen bilden keinen Grund für eine nachträgliche Reklamation. Dies gilt auch für die musikalische Komponente. Die freie Trauung wird zum vorher schriftlich vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort durchgeführt. Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen bzw. der Begleichung aller Rechnungen.
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Für Verspätungen aufgrund höherer Gewalt und somit nichtschuldhafte Umstände wie ein Autounfall, unvorhersehbarer Stau, widrige Witterungsverhältnisse oder ähnliches ist der Auftragnehmer in keiner Weise haftbar zu machen.
Arbeitsweise:
Das erste Kennenlerngespräch ist kostenlos und unverbindlich. Nach Zusage des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer den Vertrag - üblicherweise per E-Mail. Durch Unterschrift des Vertrages durch den Auftraggeber und Auftragnehmer kommt der Vertrag zustande. Nach Beauftragung und Vertragsunterzeichnung werden 50 % der Gesamtsumme fällig, die als Reservierungsgebühr gilt und auch im Falle einer Absage seitens des Auftragnehmers nicht mehr rückerstattet wird. Danach folgt die Erbringung der weiteren Leistungen. Änderungen des Vertrages können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ergänzt werden. Nach Vertragsunterzeichnung ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich. Eine außerordentliche Kündigung seitens Isabel Caron kann erfolgen bei: Zahlungsverzug, Täuschungsverzug & unmöglicher Zusammenarbeit. Wird die Trauung seitens des Brautpaares nach dem bereits stattgefundenen Traugesprächs (ca. 3 Monate vor der Hochzeit) abgesagt, sind 90 % der Gesamtsumme fällig, aufgrund der dann bereits geschriebenen Traurede. Diese wird selbstverständlich dann auch ausgehändigt.
Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro und gemäß § 19 Abs. 1 UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die Preise gelten wie im Angebot beschrieben. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen.
Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind sofort fällig. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Die Zahlungen setzen sich wie folgt zusammen: 50% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung und 50% mit der Endabrechnung.
Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00€ fällig.
Kündigung:
Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei einer Kündigung bis 24 Wochen vor der Hochzeit: 50% der Gesamtsumme werden nicht zurück erstattet. Die Anzahlung ist also ab Vertragsunterzeichnung nicht mehr erstattbar. Bei einer Kündigung die weniger als 24 Wochen vor der Hochzeit liegt: 90% der Gesamtsumme wird nicht zurück erstattet.
Nichterbringung der Leistung
Kann Isabel Caron (die singende Traurednerin) die vereinbarten Vertragsleistungen aus wichtigem und unvorhersehbaren Grund nicht erfüllen (beispielsweise familiärer Todesfall, höhere Gewalt, Unfall, Krankheit etc.), entfallen die weiteren Ansprüche aus dem Vertrag.
Isabel Caron wird versuchen, geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Auftraggeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen. Bereits erbrachte Leistungen wie beispielsweise die fertige Rede bei kurzfristiger Absage werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Ab dem Moment, wo das Traugespräch stattgefunden und die Traurede geschrieben ist, beträgt der zu leistende Betrag 90 % der Gesamtsumme.
Haftung:
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet Isabel Caron (die singende Traurednerin) grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Sach- oder Vermögensschäden jedoch weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden, besteht eine Haftung lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Datenschutz und Urheberrecht:
Alle durch Isabel Caron (die singende Traurednerin) erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektplanungen, Konzepte, Werke, Layouts, Texte und Instrumentalversionen sind Eigentum von Isabel Caron (die singende Traurednerin) und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt und kopiert werden.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Die singende Traurednerin
Isabel Caron
Normannenstraße 48b
41849 Wassenberg
Wassenberg, 28.06.2023